Finanzfluss verklagt Meta: Elementare Rechtfrage vor Klärung - endlich! | Anwalt Christian Solmecke

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Leider muss man heutzutage echt aufpassen, mit was alles auf Social Media geworben wird.
Denn viele Werbungen auf Instagram und anderen Plattformen sind fake. Entweder wird für Fake-Produkte geworben oder mit bekannten Gesichtern, die eigentlich nie Werbung für genau diese Firma machen wollten. Oft wird da auch mit KI gearbeitet, um es so wirken zu lassen, als würden die Promis, Influencer oder wer auch immer wirklich gerade für das angepriesene Produkt werben.
So sollen Verbraucher getäuscht werden. Es gibt nun ein weiteres bekanntes Opfer dieses Werbemissbrauchs: Thomas Kehl von Finanzfluss. Und der lässt sich das nicht gefallen: Er klagt.
Nicht etwas gegen die Betrüger, die mit ihm ohne seine Einwilligung werben. Sondern gegen Meta.
Aber warum genau gegen Meta? Und wie sind seine Erfolgsaussichten? Was steckt außerdem rechtlich hinter so einer Werbung?

Die Klage: https://content.finanzfluss.de/wp-content/uploads/2025/07/klage-an-das-landgericht-frankfurt-geschwarzt.pdf
Finanzfluss: https://www.youtube.com/@Finanzfluss
LinkedIn-Post: https://www.linkedin.com/posts/thomas-a-kehl_finanzfluss-verklagt-meta-seit-mehr-als-activity-7355936879248125952-wM7d?utm_source=share&utm_medium=member_ios&rcm=ACoAAFYWeqsBY1DDld1a-n7Gpw-MKPXn9obaX8g
LG Bonn: https://openjur.de/u/2479604.html
§ 22 KUG: https://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__22.html
§ 23 KUG: https://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__23.html
§ 264a StGB: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__264a.html


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