Rechtsstaat unter Pandemiebedingungen – Corona-Enquetekommission debattiert

Der Rechtsstaat unter Pandemiebedingungen so das Thema der Sitzung der Corona-Enquetekommission im deutschen Bundestag die kontrovers verlief.

„Das schwedische Beispiel hat ja gezeigt, dass es da auch nicht mehr Tote gab“, sagte Professor Schachtschneider, der bei Gesundheitsfragen die Eigenverantwortung betonte.

Professor Rosenbrock sah bei den politischen Maßnahmen teils ein Problem bei der Fixierung auf Inzidenzen.

Rosenbrock, Professor für Public Health und Gesundheitspolitik: „Bei den Inzidenzen ist es das Problem, dass sie eigentlich nie repräsentativ waren, dass sie nie wirklich wussten, auf welche Teile der Bevölkerung treffen die Inzidenzwerte zu?"

Die Obfrau der Grünen, Paula Piechotta, stellte sich die Frage ob Ausgangsbeschränkungen prinzipiell mit der Demokratie vereinbar sind.

Laut dem Kommissionsmitglied Tom Lausen, sei man bei den Lockdowns der chinesischen Regierung gefolgt. Der Sachverständige fragt:„Wie kommt es überhaupt dazu, dass man so einen Lockdown einfach so bereitwillig durchgezogen hat, wenn es doch überhaupt gar keine vernünftigen Daten dazu gab und auch keine Folgenabschätzung gemacht wurde?"

Auch das Infektionsschutzgesetz war in der Sitzung mehrfach Thema. In der Corona-Zeit wurde es mehrfach geändert. Schachtschneider hält das Gesetz gar für bedenklich.

Die Feststellung einer epidemischen Gesundheitslage könne aus seiner Sicht keine verfassungsrechtliche Grundlage für derartig weitreichende Maßnahmen, wie ein Lockdown sein. Dem widerspricht der von der CDU geladene Rechtswissenschaftler Schneider.

In den Augen der AfD-Politikerin Christina Baum hat der Rechtsstaat während der Corona-Pandemie größtenteils nicht funktioniert: „Denn die Gerichte sind ja diesen Empfehlungen des RKI gefolgt. Jetzt wissen wir durch die RKI Protokolle, dass die ja politisch beeinflusst wurden."

Gerichte hätten Sachverhalte nicht eigenständig geprüft und könnten deswegen nicht zu einem anderen Ergebnis kommen.

Auch Prof. Dr. Lepsius ging mit Regierungsentscheidungen härter ins Gericht. „Man kann also jetzt nicht sagen wir wissen nichts und wir wussten nichts, und das Unwissen dann über drei Jahre als Rechtfertigungsgrund immer wieder aktivieren, das geht nicht.“

Er empfand einige Maßnahmen als übergriffig und sah als Ausgangspunkt dafür die Umstellung auf eine modelltheoretische Pandemiepolitik durch das Kanzleramt. „Und das war sicherlich eine strukturell falsche Entscheidung.“

In der nächsten Sitzung am 10. November soll über den Schutz vulnerabler Bevölkerungsgruppen und den Umgang mit Langzeitfolgen beraten werden.

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